AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Twist4 Medienlabor GmbH
1. Allgemeines
Dieses Bedingungswerk gilt für alle Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen
Twist4 Medienlabor GmbH im Folgenden Verwender genannt. Mit der
Annahme des Angebots oder durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde
die ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen des Verwenders an. Dies gilt
auch für den Fall, dass der Kunde eigene allgemeine Geschäftsbedingungen
mit entgegenstehendem Inhalt verwendet.
2. Vertragsgegenstand, -Inhalt
a.) Soweit Inhalt des Vertrages Tätigkeiten sind, welche die Umsetzung von
Vorstellungen oder Ideen beinhalten, gilt für den Verwender
Gestaltungsfreiheit, soweit vom Auftraggeber keine konkreten Vorgaben
gemacht werden.
b.) Beschreibungen, Gewichts- und Mengenangaben sind lediglich genäherte
Angaben. Sie begründen keinerlei Zusicherungen oder sonstige
Leistungsversprechen. Musteranfertigungen und Probeexemplare begründen
keine Beschaffenheitsangaben durch den Verwender.
3. Pflichten des Verwenders
a.) Der Verwender hat die Informationen, Vorlagen und sonstige Unterlagen,
die der Kunde zur Ausführung der Leistung zur Verfügung stellt, nicht auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen, solange keine evidenten Fehler
vorliegen oder eine Überprüfung vereinbart ist.
b.) Vereinbarte Fertigstellungstermine begründet kein Fixgeschäft, wenn dies
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Unerhebliche Überschreitungen der
Fertigstellungstermine begründen keine Ansprüche des Kunden. Zugesagte
Bearbeitungszeiten beginnen frühestens mit der vollständigen Übergabe aller
notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen.
c.) Der Verwender wird dem Kunden alle Umstände mitteilen, die geeignet
sind, die Fertigstellung zu verzögern und nicht im Einflussbereich des
Verwenders liegen.
4. Pflichten des Kunden
a.) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender alle zur Ausführung der
Leistung notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen
unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für
diejenigen Informationen, etc., die lediglich geeignet sind, die Erbringung der
Leistung des Verwenders zu fördern. Soweit dem Kunden Änderungen der
vorgenannten dinge zur Kenntnis gelangen, welche geeignet sind, die
Erbringung der Leistung durch den Verwender zu beeinflussen oder eine
Beeinflussung auch nur wahrscheinlich ist, wird der Kunde diese Kenntnisse
unverzüglich an den Verwender übermitteln.
b.) Der Kunde trägt sorge dafür, dass die Verwendung der Informationen,
Vorlagen und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der
Kunde die notwendigen Rechte zur Verwendung inne hat. Darüber hinaus
bestehenden Rechte Dritter wird der Kunde dem Verwender mitteilen.
c.) Soweit anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen sind oder dies nach
dem Vertragszweck nicht zu erwarten ist, wird der Kunde die Original des
Werkes nach angemessener Frist unbeschädigt an den Verwender
herausgeben.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
a.) Für die Leistung, deren Vorbereitungen, für Datenbankwerke und sonstige
Schöpfungen des Verwenders gilt das Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch,
wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urheberrechtsgesetz nicht
erreicht ist. Datenbanken unterliegen vollumfänglich dem Leistungsschutz des
Urheberrechtsgesetzes.
b.) Die Leistungen des Verwenders einschließlich der Urheberbezeichnung
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Verwenders weder im Original
noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, Bearbeitung
und Weitergabe – auch in Teilen oder Details – ist unzulässig, soweit der
Vertragszweck dies nicht vorsieht. Jeder Verstoß gegen die vorstehenden
Regelung gibt dem Verwender das Recht, von dem Kunden Schadenersatz in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Weiterer
Schadenersatz bleibt vorbehalten.
c.) Der Verwender hat das Recht, auf dem Original und auf
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung
dieses Rechts löst einen Schadenersatzanspruch wie unter Buchstabe b.)
aus.
d.) Der Kunde erwirbt mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht,
das Werk wie vereinbart nach Art und Zweck des Vertrages zu nutzen. Es wird
nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur
nach der Einwilligung durch den Verwender zulässig. Der Verwender kann die
Einwilligung von der Leistung einer weiteren Nutzungsvergütung abhängig
machen. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt, wenn die Vergütung einen
Monat nach Fälligkeit nicht bezahlt ist.
e.) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
f.) Der Verwender ist berechtigt, seine Leistung zur Eigenwerbung auch
öffentlich zu verwenden. Der Kunde wird eine Verlinkung zulassen.
6. Vergütung
a.) Die Leistung des Verwenders bildet zusammen mit der Einräumung der
Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung wird auf der
Grundlage des Auftrages durch den Verwender berechnet.
b.) Die Änderung der Leistung des Verwenders aufgrund von Umständen, die
der Verwender nicht zu vertreten hat, berechtigen den Verwender zur
Abänderung der vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand für die Änderung.
c.) Der Verwender hat Anspruch auf gesonderten Ersatz sämtlicher Auslagen
und Spesen. Diese sind mit dem Erhalt der hierfür angefertigten Rechnung
fällig.
d.) Erstreckt sich der Auftrag über mehr als zwei Wochen oder hat der
Verwender finanzielle Vorleistungen zu erbringen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung und ein weiteres Drittel Ablauf der Hälfte der vereinbarten
Bearbeitungszeit.
e.) Preisangaben außerhalb der eines Angebotes oder einer
Auftragsbestätigung sind unverbindlich.
f.) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die ausgewiesenen Beträge
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten
sind. Verpackung und Versand geht zu Lasten des Kunden.
7. Eigentumsübergang
a.) Das Eigentum an allen durch den Verwender an den Kunden gelieferten
Sachen verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütungsforderung
bei dem Verwender.
b.) Jegliche Verpfändung und Übereignung der oben bezeichneten Sachen
steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwender. Das Recht
zum Weiterverkauf im regelmäßigen Geschäftsverkehr bleibt für den Kunden
unberührt. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der
Weiterveräußerung an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die
Abtretung an.
c.) Der Kunde hat sämtliche Zugriffe Dritter auf das Eigentum des Verwenders
oder in dessen Forderungen unverzüglich bei diesem anzuzeigen.
8. Gewährleistung
a.) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres
nach Erhalt der Leistung. Dies gilt nicht, soweit bei Verletzungen des Lebens,
der Gesundheit oder des Körpers wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders
verletzt werden. Für den Fall einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des
Verwenders oder einer solchen oder vorsätzlichen eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders gilt gleichfalls die
gesetzliche Gewährleistungsfrist."
b.) Soweit sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt erweist, ist der
Kunde verpflichtet, dem Verwender alle daraus entstehenden notwendigen
Aufwendungen zu ersetzen.
c.) Tritt der Kunde wegen gescheiterter Nacherfüllung von dem Vertrag
zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu.
d.) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und deren
Voraussetzungen sind dem Verwender jeweils schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
a.) Eine Haftung des Verwenders beschränkt sich auf grob fahrlässige und
vorsätzliche Handlungen, soweit keine Hauptpflichten des Werkvertrages
verletzt oder Personenschäden verursacht sind. Für von einfachen Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Verwender nur im
Falle von Vorsatz. In jedem anderen Fall haftet der Verwender nur für den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei Verletzungen von
Nebenpflichten haftet der Verwender bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
b.) Soweit Teilleistungen an Dritte vergeben werden, sind diese keine
Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Der Verwender haftet nicht für die
Leistung oder das Ergebnis Dritter, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen
entgegenstehen.
c.) Der Verwender haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die
von ihm vorgeschlagene oder realisierte Konstruktion verursacht werden,
soweit keine vertraglichen Hauptpflichten oder Personenschäden verursacht
sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk selbständig auf Funktionsfähigkeit, -
Tauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen.
d.) Der Verwender haftet nicht für die urheberrechtliche Neuheit des Werkes.
e.) Der Verwender haftet nicht für die wettbewerbs- oder
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit.
f.) Der Kunde trägt die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung
während der Versendung.
g.) Der Kunde stellt den Verwender von sämtlichen Ansprüche Dritter aus der
Verletzung von Urheber-, Marken- und sonstigen Leistungsschutzrechten
einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, soweit die Verletzung im
Zusammenhang mit diesem Vertrag steht.
10. Sonstige Bestimmungen
a.) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
b.) Für eine Änderung des Vertrages bedarf es der Schriftform.
c.) Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder damit
zusammenhängende Ansprüche ist Berlin vereinbart.
d.) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
e.) Die Daten des Kunden werden zur Abwicklung des Vertrages elektronisch
gespeichert und verarbeitet.
f.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam
sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Unwirksamen
Klausel tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die Willen der Parteien
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht.
1. Allgemeines
Dieses Bedingungswerk gilt für alle Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen
Twist4 Medienlabor GmbH im Folgenden Verwender genannt. Mit der
Annahme des Angebots oder durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde
die ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen des Verwenders an. Dies gilt
auch für den Fall, dass der Kunde eigene allgemeine Geschäftsbedingungen
mit entgegenstehendem Inhalt verwendet.
2. Vertragsgegenstand, -Inhalt
a.) Soweit Inhalt des Vertrages Tätigkeiten sind, welche die Umsetzung von
Vorstellungen oder Ideen beinhalten, gilt für den Verwender
Gestaltungsfreiheit, soweit vom Auftraggeber keine konkreten Vorgaben
gemacht werden.
b.) Beschreibungen, Gewichts- und Mengenangaben sind lediglich genäherte
Angaben. Sie begründen keinerlei Zusicherungen oder sonstige
Leistungsversprechen. Musteranfertigungen und Probeexemplare begründen
keine Beschaffenheitsangaben durch den Verwender.
3. Pflichten des Verwenders
a.) Der Verwender hat die Informationen, Vorlagen und sonstige Unterlagen,
die der Kunde zur Ausführung der Leistung zur Verfügung stellt, nicht auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen, solange keine evidenten Fehler
vorliegen oder eine Überprüfung vereinbart ist.
b.) Vereinbarte Fertigstellungstermine begründet kein Fixgeschäft, wenn dies
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Unerhebliche Überschreitungen der
Fertigstellungstermine begründen keine Ansprüche des Kunden. Zugesagte
Bearbeitungszeiten beginnen frühestens mit der vollständigen Übergabe aller
notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen.
c.) Der Verwender wird dem Kunden alle Umstände mitteilen, die geeignet
sind, die Fertigstellung zu verzögern und nicht im Einflussbereich des
Verwenders liegen.
4. Pflichten des Kunden
a.) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender alle zur Ausführung der
Leistung notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen
unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für
diejenigen Informationen, etc., die lediglich geeignet sind, die Erbringung der
Leistung des Verwenders zu fördern. Soweit dem Kunden Änderungen der
vorgenannten dinge zur Kenntnis gelangen, welche geeignet sind, die
Erbringung der Leistung durch den Verwender zu beeinflussen oder eine
Beeinflussung auch nur wahrscheinlich ist, wird der Kunde diese Kenntnisse
unverzüglich an den Verwender übermitteln.
b.) Der Kunde trägt sorge dafür, dass die Verwendung der Informationen,
Vorlagen und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der
Kunde die notwendigen Rechte zur Verwendung inne hat. Darüber hinaus
bestehenden Rechte Dritter wird der Kunde dem Verwender mitteilen.
c.) Soweit anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen sind oder dies nach
dem Vertragszweck nicht zu erwarten ist, wird der Kunde die Original des
Werkes nach angemessener Frist unbeschädigt an den Verwender
herausgeben.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
a.) Für die Leistung, deren Vorbereitungen, für Datenbankwerke und sonstige
Schöpfungen des Verwenders gilt das Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch,
wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urheberrechtsgesetz nicht
erreicht ist. Datenbanken unterliegen vollumfänglich dem Leistungsschutz des
Urheberrechtsgesetzes.
b.) Die Leistungen des Verwenders einschließlich der Urheberbezeichnung
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Verwenders weder im Original
noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, Bearbeitung
und Weitergabe – auch in Teilen oder Details – ist unzulässig, soweit der
Vertragszweck dies nicht vorsieht. Jeder Verstoß gegen die vorstehenden
Regelung gibt dem Verwender das Recht, von dem Kunden Schadenersatz in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Weiterer
Schadenersatz bleibt vorbehalten.
c.) Der Verwender hat das Recht, auf dem Original und auf
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung
dieses Rechts löst einen Schadenersatzanspruch wie unter Buchstabe b.)
aus.
d.) Der Kunde erwirbt mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht,
das Werk wie vereinbart nach Art und Zweck des Vertrages zu nutzen. Es wird
nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur
nach der Einwilligung durch den Verwender zulässig. Der Verwender kann die
Einwilligung von der Leistung einer weiteren Nutzungsvergütung abhängig
machen. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt, wenn die Vergütung einen
Monat nach Fälligkeit nicht bezahlt ist.
e.) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
f.) Der Verwender ist berechtigt, seine Leistung zur Eigenwerbung auch
öffentlich zu verwenden. Der Kunde wird eine Verlinkung zulassen.
6. Vergütung
a.) Die Leistung des Verwenders bildet zusammen mit der Einräumung der
Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung wird auf der
Grundlage des Auftrages durch den Verwender berechnet.
b.) Die Änderung der Leistung des Verwenders aufgrund von Umständen, die
der Verwender nicht zu vertreten hat, berechtigen den Verwender zur
Abänderung der vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand für die Änderung.
c.) Der Verwender hat Anspruch auf gesonderten Ersatz sämtlicher Auslagen
und Spesen. Diese sind mit dem Erhalt der hierfür angefertigten Rechnung
fällig.
d.) Erstreckt sich der Auftrag über mehr als zwei Wochen oder hat der
Verwender finanzielle Vorleistungen zu erbringen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung und ein weiteres Drittel Ablauf der Hälfte der vereinbarten
Bearbeitungszeit.
e.) Preisangaben außerhalb der eines Angebotes oder einer
Auftragsbestätigung sind unverbindlich.
f.) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die ausgewiesenen Beträge
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten
sind. Verpackung und Versand geht zu Lasten des Kunden.
7. Eigentumsübergang
a.) Das Eigentum an allen durch den Verwender an den Kunden gelieferten
Sachen verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütungsforderung
bei dem Verwender.
b.) Jegliche Verpfändung und Übereignung der oben bezeichneten Sachen
steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwender. Das Recht
zum Weiterverkauf im regelmäßigen Geschäftsverkehr bleibt für den Kunden
unberührt. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der
Weiterveräußerung an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die
Abtretung an.
c.) Der Kunde hat sämtliche Zugriffe Dritter auf das Eigentum des Verwenders
oder in dessen Forderungen unverzüglich bei diesem anzuzeigen.
8. Gewährleistung
a.) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres
nach Erhalt der Leistung. Dies gilt nicht, soweit bei Verletzungen des Lebens,
der Gesundheit oder des Körpers wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders
verletzt werden. Für den Fall einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des
Verwenders oder einer solchen oder vorsätzlichen eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders gilt gleichfalls die
gesetzliche Gewährleistungsfrist."
b.) Soweit sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt erweist, ist der
Kunde verpflichtet, dem Verwender alle daraus entstehenden notwendigen
Aufwendungen zu ersetzen.
c.) Tritt der Kunde wegen gescheiterter Nacherfüllung von dem Vertrag
zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu.
d.) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und deren
Voraussetzungen sind dem Verwender jeweils schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
a.) Eine Haftung des Verwenders beschränkt sich auf grob fahrlässige und
vorsätzliche Handlungen, soweit keine Hauptpflichten des Werkvertrages
verletzt oder Personenschäden verursacht sind. Für von einfachen Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Verwender nur im
Falle von Vorsatz. In jedem anderen Fall haftet der Verwender nur für den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei Verletzungen von
Nebenpflichten haftet der Verwender bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
b.) Soweit Teilleistungen an Dritte vergeben werden, sind diese keine
Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Der Verwender haftet nicht für die
Leistung oder das Ergebnis Dritter, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen
entgegenstehen.
c.) Der Verwender haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die
von ihm vorgeschlagene oder realisierte Konstruktion verursacht werden,
soweit keine vertraglichen Hauptpflichten oder Personenschäden verursacht
sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk selbständig auf Funktionsfähigkeit, -
Tauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen.
d.) Der Verwender haftet nicht für die urheberrechtliche Neuheit des Werkes.
e.) Der Verwender haftet nicht für die wettbewerbs- oder
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit.
f.) Der Kunde trägt die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung
während der Versendung.
g.) Der Kunde stellt den Verwender von sämtlichen Ansprüche Dritter aus der
Verletzung von Urheber-, Marken- und sonstigen Leistungsschutzrechten
einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, soweit die Verletzung im
Zusammenhang mit diesem Vertrag steht.
10. Sonstige Bestimmungen
a.) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
b.) Für eine Änderung des Vertrages bedarf es der Schriftform.
c.) Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder damit
zusammenhängende Ansprüche ist Berlin vereinbart.
d.) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
e.) Die Daten des Kunden werden zur Abwicklung des Vertrages elektronisch
gespeichert und verarbeitet.
f.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam
sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Unwirksamen
Klausel tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die Willen der Parteien
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht.